GeDIG: Umbau der Krankenhauskommunikation?
Der Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) nennt Patientenportale zwar an keiner Stelle ausdrücklich. Trotzdem ist er für Krankenhäuser relevant, weil viele geplante Regelungen Prozesse betreffen, die Patientenportale heute unterstützen: digitale Kommunikation, Terminwege, Überweisungen, Entlassinformationen, ePA-Anbindung und der Austausch mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.
Der Entwurf enthält eine ganze Reihe von Hinweisen darauf, wie die Kommunikation des Krankenhauses mit PatientInnen und Mitbehandelnden künftig stärker über die elektronische Patientenakte (ePA), sichere Nachrichten, elektronische Überweisungen und interoperable Datenflüsse organisiert wird.
Im Folgenden gehen wir der Sache einmal strukturiert nach.
Kommunikation zwischen Krankenhaus und PatientInnen
Sichere digitale Nachrichten
Der Entwurf sieht sichere Übermittlungsverfahren vor, darunter den Sofortnachrichtendienst der Telematikinfrastruktur (TI-Messenger). Krankenkassen sollen diesen für die Kommunikation mit Versicherten nutzen müssen. Leistungserbringer, also auch Krankenhäuser, können ihn ebenfalls für die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten einsetzen. Das ist ein logischer Schritt und ein mächtiges Werkzeug.
Mögliche Auswirkungen: Krankenhäuser könnten künftig genau diese sicheren digitalen Kanäle für organisatorische Hinweise, Rückfragen, Aufnahmeinformationen oder Entlasskommunikation nutzen. Patientenportale müssten sich dazu in irgendeiner Form verhalten: als eigener Kommunikationskanal, als TI-integrierende Lösung oder als Kombination aus beidem.
Elektronische Entlassbriefe in der ePA
Der Entwurf erweitert die elektronische Patientenakte um elektronische Entlassbriefe – eines der wichtigsten Kommunikationsartefakte in der Patient Journey, sowohl für Nachbehandelnde als auch für PatientInnen und deren Angehörige.
Mögliche Auswirkungen: Für Krankenhäuser ist das besonders wichtig. Der Entlassbrief ist ein zentrales Dokument an der Schnittstelle zwischen Klinik, PatientIn und Weiterbehandelnden. Der Weg über die ePA muss selbstverständlich laufen. Für Patientenportale stellt sich die Frage, wie sie hier als komfortable Kommunikationsschicht zu den PatientInnen unterstützen können und müssen.
Digitaler Versorgungseinstieg über die ePA-App
Krankenkassen sollen ab 2028 über die ePA-Benutzeroberfläche einen digitalen Versorgungseinstieg anbieten. Dazu gehören Terminbuchung, Ersteinschätzung und Zugriff auf elektronische Überweisungen.
Mögliche Auswirkungen: Der digitale Zugang zur Versorgung wird stärker über ePA-nahe Anwendungen und damit über die Krankenkassen organisiert. Patientenportale stehen als digitaler Eingang zur Klinik damit in Konkurrenz zu triagierenden Services in der ePA. Sie müssen sich in ein größeres Ökosystem aus ePA-App, Terminvermittlung, Ersteinschätzung und Überweisung einfügen – und dabei die Fallsteuerung als wichtiger Player in der Versorgung von Regionen und Quartieren erhalten und stärken.
Kommunikation zwischen Krankenhaus und niedergelassenen ÄrztInnen
Elektronische Überweisung
Die elektronische Überweisung ist eine der zentralen Maßnahmen. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sollen ab 2029 verpflichtet werden, Überweisungen elektronisch auszustellen und abzurufen.
Mögliche Auswirkungen: Zuweisungen können strukturierter, schneller und digital weiterverarbeitet werden. Für Krankenhäuser kann das die Terminsteuerung, Aufnahmeplanung und Vorbereitung der Behandlung verbessern. Voraussetzung ist, dass Krankenhaus-IT und Portalprozesse diese Daten sinnvoll integrieren können – ein Thema, das bereits jetzt in den KHZG-Projekten zu Patientenportalen (FTB2) für viele Krankenhäuser herausfordernd ist.
Sichere Übermittlungsverfahren statt unsicherer Kanäle
TI-angeschlossene Leistungserbringer sollen den sicheren E-Mail-Dienst (KIM) für die elektronische Kommunikation mit anderen TI-angebundenen Akteuren nutzen.
Mögliche Auswirkungen: Die Kommunikation zwischen Praxen und Krankenhäusern wird stärker standardisiert. Arztbriefe, Befunde, Rückfragen und administrative Informationen können sicherer und verbindlicher digital übermittelt werden. Auch hier gilt: Prozess, Prozess, Prozess. Das muss einfach stimmen.
Übrigens: Da, wo KIM nicht funktioniert oder vorgesehen ist, gibt es keinen Grund, auf unsichere E-Mail, Papierbriefe oder gar – man will es gar nicht sagen – das Fax zurückzugreifen.
Perspektivischer Abschied vom Fax
Die Übertragung medizinischer und pflegerischer Daten per Fax soll unzulässig werden, sobald sichere Übermittlungsverfahren verfügbar sind.
Mögliche Auswirkungen: Das erhöht den Druck, insbesondere die Zuweiserkommunikation konsequent zu digitalisieren. Krankenhäuser brauchen zudem klare digitale Eingangskanäle, damit Praxen Informationen zuverlässig übermitteln können. Auch hier der Hinweis: Es gibt schon heute keinen akzeptablen Grund mehr für das fundamental unsichere Medium Fax – auch da, wo KIM nicht hinkommt, gibt es sichere Übermittlungsverfahren.
Bedeutung für Patientenportale
Auch ohne explizite Nennung betrifft der Entwurf zahlreiche Kernfunktionen von Patientenportalen: digitale Aufnahme, Terminbuchungen, Nachrichten, Dokumentenbereitstellung, Entlassmanagement, Überweisungsmanagement, ePA-Anbindung und sichere Kommunikation.
Die Rolle von Patientenportalen verändert sich damit. Sie werden noch weniger als isolierte Krankenhauslösung funktionieren. Wichtiger wird ihre Funktion als integrierter Prozessknoten und Orchestrierungsplattform zwischen PatientInnen und Health Care Professionals – auch im Quartier und in der Region.